Seitenbereiche

Sie möchten Mandant bei uns werden?

Sie möchten ein aktuelles Thema mit uns besprechen? Nutzen Sie unser praktisches Onlineformular und senden Sie uns Ihren Wunschtermin für ein Erstgespräch. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und geben Ihnen Support. Wir freuen uns auf unser Gespräch mit Ihnen.

Jetzt Termin vereinbaren
Die Geschäfstführung: Raimund Bünker, Thomas Berg und René Paulun
Inhalt

Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

Gesetzentwurf

In Erfüllung der im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr werden reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Hierzu sieht das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ die Verlängerung der maximal zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor, die bis zum 31.12.2030 (bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden.

Maximalfrist 10 Jahre

Jedes neue Elektrofahrzeug wird maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Ein 2026 zugelassenes Fahrzeug ist folglich (fast) zehn Jahre steuerbefreit. Wechselt das Auto den Besitzer, kann der Erwerber noch die verbleibende Restzeit aus dem Zehnjahreszeitraum nutzen. 

Stand: 25. November 2025

Bild: Picgaxel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.